BKF - Weiterbildung (Module)


 

Berufskraftfahrer-

Weiterbildung

Wir bieten Weiterbildungsveranstaltungen (Module) gem. BKrFQG / BKrFQV an. Diese werden benötigt, um gewerblichen Güter-/Personenkraftverkehr durchführen zu dürfen.



NEU: ÄNDERUNGEN IM BERUFSKRAFTFAHRERQUALIFIZIERUNGSRECHT!

Ausnahmen wurden erweitert, vgl. §1(2) BKrFQG

 

ANMELDUNG und TERMINE - BKF-Weiterbildung:  

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PROGRAMM  -  BKF-Weiterbildung:

 

(Modul 1): Wirtschaftliches Fahren (Schwerpunkt Kenntnisbereiche 1.1, 1.2, 1.3)

Aus dem Inhalt: ■ Kinematische Kette ■ Fahrwiderstände ■ Sicherheitsausstattung ■ Ökonomisches/ökologisches Fahren ■ Alternative Antriebe 

 

(Modul 2): Ladungssicherung (Schwerpunkt Kenntnisbereich 1.4)

Aus dem Inhalt: ■ Kräfte ■ Fahrzeugaufbauten / Lastverteilung ■ Güterarten ■ Arten der Ladungssicherung ■ Berechnung ■ Zurr- und Hilfsmittel ■ Rechtliche Grundlagen 

(Modul 3): Sozialvorschriften (Schwerpunkt Kenntnisbereich 2.1)

Aus dem Inhalt: ■ Arbeitszeitgesetz ■ Lenkzeiten, Fahrtunterbrechung und Ruhezeiten nach VO (EG) 561/2006 ■ AETR ■ Fahrpersonalgesetz/-Verordnung ■ Arbeitszeitnachweise ■ Fahrtenschreiber ■ Berufskraftfahrer-Qualifikation

 

(Modul 4): Recht / Dokumente (Schwerpunkt Kenntnisbereich 2.2) 

Aus dem Inhalt: ■ Beförderungsgenehmigungen ■ Mitführungs-/Aushändigungspflichten ■ Frachtrecht ■ Beförderungsdokumente/Begleitpapiere ■ Zollrecht ■ Straßenverkehrsrecht 

(Modul 5): Sicherheit / Positives Image (Schwerpunkt Kenntnisbereiche 3.1, 3.2, 3.3, 3.4, 3.5, 3.6, 3.7)

Aus dem Inhalt: ■ Verkehrsunfälle/Arbeitsunfälle ■ Kriminalitätsvorbeugung ■ Schleusung ■ Gesundheitsschutz/Prävention ■ Notfälle ■ Image des Fahrers ■ Markt und Umfeld


Das Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz (BKrFQG) sieht vor, dass jeder Berufskraftfahrer im Turnus von fünf Jahren 35 Stunden Weiterbildung (Fünf Weiterbildungsveranstaltungen - Module) nachweisen muss. Inhaltlich müssen damit drei vorgegebene Kenntnisbereiche (1./2./3. gemäß BKrFQV) abgedeckt werden. Die Schulungen vertiefen jeweils schwerpunktmäßig Einzelthemen aus diesen drei Bereichen. In den 35 Stunden muss jeder Kenntnisbereich zumindest einmal vorkommen.