"Automatik" oder "Schaltung"? Am besten beides! B197


Wie läuft die Ausbildung ab?

Die Bewerber absolvieren während ihrer praktischen Ausbildung Klasse B mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltfahrzeug. Ferner haben sie an einem mindestens 15-minütigen Test der Fahrschule teilzunehmen, in dem sie zeigen müssen, dass sie die Fähigkeit zur Beherrschung eines Schaltfahrzeugs besitzen.

Über beides stellt die Fahrschule eine Bescheinigung aus.

Nach auf einem Automatikfahrzeug bestandener praktischer Prüfung erhalten die Bewerber die Fahrerlaubnis Klasse B mit Schlüsselzahl 197, die uneingeschränkt zum Führen von Schalt- und Automatikfahrzeugen berechtigt.

 

Auch im Ausland gültig?

Ja! B 197 ist eine nationale Schlüsselzahl, die lediglich dokumentiert, dass die praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug abgelegt wurde. Sie hat keinerlei einschränkende Funktion und ist im Ausland ohne Bedeutung. Somit dürfen Inhaber der Klasse B197 auch im Ausland Schaltfahrzeuge fahren.

 

Wann müssen sich Bewerber für die Schlüsselzahl 197 entscheiden?

Bei Antragstellung auf Erteilung der Fahrerlaubnis.

 

Was gilt bei der Erweiterung auf die Klasse BE oder auf eine C- oder D-Klasse?

Nach der europäischen Führerscheinrichtlinie führt eine Prüfung auf einem Automatikfahrzeug der Klasse BE bzw. einer C- oder D-Klasse immer zur Schlüsselzahl 78, wenn nicht zuvor eine Prüfung auf einem Schaltwagen absolviert wurde. Dies kann z. B. vor der Erweiterung durch eine verkürzte Prüfung der Klasse B vermieden werden.

 

Können auch Inhaber einer Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 78 (Automatikeintrag) die Neuregelung nutzen?

Ja. Die Beschränkung der Fahrerlaubnis auf das Führen von Automatikfahrzeugen der Klasse B kann nach mindestens 10 Schaltstunden und dem erfolgreichen 15-minütigen Test aufgehoben werden. In diesem Fall wird die Schlüsselzahl 78 durch die Schlüsselzahl 197 ersetzt.