Aufbauseminar für Fahranfänger


Aufbauseminar für

Fahranfänger

(ASF)

Dieses Seminar wird vom Landratsamt angeordnet, wenn man in der zweijährigen Probezeit erheblich gegen die Verkehrsvorschriften verstoßen hat.

 

 

 

 

Liebe Fahranfängerin,

 

lieber Fahranfänger,

 

 

 

das vom Landratsamt angeordnete Aufbauseminar sollten Sie als eine Hilfe ansehen, um künftig besser mit den Anforderungen des Straßenverkehrs fertig zu werden.

 

 

 

Das Seminar findet mit sechs bis zwölf Teilnehmern statt und umfasst

 

vier Gruppensitzungen zu je 135 Minuten Dauer,

 

sowie eine Beobachtungsfahrt in Gruppen von jeweils drei Teilnehmern (reine Fahrzeit mindestens 30 Minuten pro Teilnehmer)

 

 

 

In den Sitzungen werden die Probleme der Teilnehmer diskutiert und Verhaltensalternativen für Ihre weitere Teilnahme am Straßenverkehr erarbeitet.

 

Das Landratsamt hat Ihnen eine Frist gesetzt, innerhalb der Sie teilgenommen haben müssen.

 

Wenn Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen (sprich: Der Führerschein ist weg!).

 

 

 

Wichtiger Hinweis:

 

 

Sie müssen an allen vier Gruppensitzungen und der Beobachtungsfahrt komplett und in ganzer Länge teilnehmen, um eine Teilnahme-Bescheinigung erhalten zu können!

 

 

Rechtsgrundlage:  Fahrerlaubnis-Verordnung § 35 Aufbauseminare




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