Ausbildung - Praxis


Praktischer Fahrunterricht               

 

Je schneller ein Fahrschüler das Fahrzeug beherrschst, je mehr Verständnis er für das komplexe System "Straßenverkehr" mitbringt und das im Theorieunterricht Erlernte in die Praxis umsetzen kann, desto kürzer und günstiger wird die Führerscheinausbildung!


Was ist Ziel und Inhalt der Ausbildung?  (§ 1 FahrschAusbO)

 

(1) Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Verkehrsteilnehmer. Ziel der Ausbildung ist außerdem die Vorbereitung auf die Fahrerlaubnisprüfung.

(2) Die Ausbildung hat ein Verkehrsverhalten zu vermitteln, das

- Fähigkeiten und Fertigkeiten, um das Fahrzeug auch in schwierigen Verkehrssituationen zu beherrschen,

- Kenntnis, Verständnis und Anwendung der Verkehrsvorschriften,

- Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Wahrnehmung und Kontrolle von Gefahren einschließlich ihrer Vermeidung und Abwehr,

- Wissen über die Auswirkungen von Fahrfehlern und eine realistische Selbsteinschätzung,

- Bereitschaft und Fähigkeit zum rücksichtsvollen und partnerschaftlichen Verhalten und das Bewusstsein für die Bedeutung von Emotionen beim Fahren und

- Verantwortung für Leben und Gesundheit, Umwelt und Eigentum einschließt.

Die vom Gesetz vorgeschriebene Anzahl von Fahrstunden heißen "besondere Ausbildungsfahrten" und sind in der Anlage 4 zu § 5 Abs. 3 FahrschAusbO festgelegt.


Zusätzlich sind selbstverständlich "Übungsstunden" notwendig, um die obigen Ziele erreichen zu können.
Wie viele "Übungsstunden" man zum bestehen der Prüfung benötigt, kommt ganz auf die individuelle Lernfähigkeit an!




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Das Prüfprotokoll (Fahrpraktische Prüfung)
Diese Fehler dürfen in der praktischen Fahrprüfung nicht mehr vorkommen ...
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